Berufskleidung, Dienstkleidung sowie die Schutzkleidung

Bereits im Mittelalter hat sich das Tragen von Kleidung, deren Funktion über den reinen Schutz vor Gefahren hinausgeht, entwickelt. In der heutigen Zeit ist es in einigen Berufen Pflicht, auf Arbeitsbekleidung zurückzugreifen. Diese wird – wie der Name schon sagt – während der Arbeitszeit getragen. Im Gegensatz zu früher besteht heute grundsätzlich eine größere Freiheit bei der Berufsbekleidung. Einige Gepflogenheiten, wie die unterschiedlichen Farben, die von den verschiedenen Handwerksberufen getragen werden, gelten nach wie vor.

Berufskleidung, Dienstkleidung sowie die Schutzkleidung sind Arbeitsbekleidung.

Je nach Branche müssen verschiedene Anforderungen in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und idealerweise auch Komfort erfüllt werden. Berufskleidung ist Kleidung, die für bestimmte Berufe üblich oder aufgrund der Tätigkeit zweckmäßig ist. Hierzu zählt zum Beispiel in Büros Bluse und mindestens ein knielanger Rock oder Hose für Damen sowie Hemd, Krawatte und lange Hose für Herren. Bei Bankangestellten ist es ein Anzug für Herren oder Kostüm für Damen. Diese Kleidung bietet keine funktionelle Notwendigkeit, hat sich jedoch in diesen Bereichen als Standard etabliert. Auch Kellner*innen, Köchinnen und Köche oder Zimmerleute tragen Berufskleidung.

Für die Beschaffung ist meist der Arbeitnehmer zuständig. Sie kann in der Auswahl begrenzt sein und wird nach dem eigenen Geschmack bestimmt. In manchen Fällen übernimmt jedoch auch der Arbeitgeber die Beschaffung sowie die Kosten.

Unter Dienstkleidung ist eine Kleidung zu verstehen, die angesichts des dienstlichen Interesses zur besonderen Kennzeichnung während der Arbeitszeit getragen wird. Dazu zählen unter anderem Uniformen. In sehr vielen Tarifverträgen ist die Pflicht zum Tragen von Dienstkleidung geregelt und kann sich auch auf Unfallverhütungsvorschriften sowie Betriebsvereinbarungen belaufen.

Das Tragen der Dienstkleidung ordnet der Arbeitgeber an. Dieser kann auch die Farbe und das Material bestimmen. Die Kosten der Beschaffung trägt ebenfalls der Arbeitgeber.

Dienstkleidung als Teamkleidung getragen, bietet unter anderem den Vorteil, dass Mitarbeitende eines Unternehmens auf den ersten Blick für Kunden erkennbar sind, da sie sich von der Kleidung anderer Kunden oder Besucher abhebt. Ebenso vermittelt das Tragen von Dienstkleidung einen professionellen Eindruck.

Ebenfalls in die Kategorie der Dienstkleidung fällt die sogenannte Amtskleidung.

Diese repräsentiert die Verkörperung eines öffentlichen Amtes.
Arbeitsschutzbekleidung hingegen kommt oft in Fabriken oder auf Baustellen zum Einsatz. Zu dieser Kategorie zählen Helme, Schutzbrillen, Jacken/Westen, Latz- und Bundhosen, Ohrschützer, Shirts/ Pullover sowie Schuhe. Hiervon sind auch direkte Arbeitsschutzschuhe mit Stahlkappen erhältlich. Diese Art der Arbeitsbekleidung dient dem Schutz vor Gesundheitsgefahren und vor Arbeitsunfällen. Mitunter wird sie auch aus Hygienegründen getragen.
 
  • Die Beschaffung sowie die Kosten trägt auch hier der Arbeitgeber.
  • All dies sowie weitere Arbeitsbekleidungsartikel sind in verschiedenen Farben, Schutzklassen sowie Normvarianten erhältlich.
  • Zur Haltbarkeitk, kann keine allgemeine Angabe gemacht werden, da diese, je nach Einsatzgebiet, unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt ist.