Schutzausrüstung PSA in jeglichen Arbeitsbereichen

Die persönliche Schutzausrüstung, auch kurz PSA genannt, dient zum Schutz bei verschiedenen Funktionsabläufen in jeglichen Arbeitsbereichen. Diese sollte bei richtiger Verwendung zuverlässigen Schutz bieten. Dementsprechend ist ein richtiger Umgang mit der Ausrüstung ein wichtiger Bestandteil in allen Betrieben. Persönliche Schutzausrüstung ist in Europa durch die PSA-Verordnung geregelt.
Durch diese Verordnung werden die Richtlinien und Klassifizierungen der Schutzausrüstung eingestuft. Leider ist es trotz der immer strengeren Kontrollen und Verordnungen noch immer der Fall, das Unfälle aufgrund von fehlen der persönlichen Schutzausrüstung passieren.

Klassifizierungen / Die Kategorie zeigt, vor welchen Gefahren die PSA schützen soll.

Kategorie 1
1: Gebrauchsmittel, die Schaden auf der Haut verursachen.
2: Mechanische Verletzungen
3: Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung oder ähnlicher Strahlung.
4: Schaden durch Witterungen nicht extremer Art
5: Kontakt mit heißen Oberflächen (über 50 Grad C.)

Kategorie 2
1: Hierzu zählen alle Gefahrenquellen, die nicht in Kategorie 1 und 3 zuzuordnen sind.

Kategorie 3:
1: Schädliche Strahlung oder zu kalte oder warme Umgebung, die sich über längere Zeit
schlecht auf den Körper auswirkt.
2: Hantieren an Werkstoffen oder Arbeitsmittel mit hoher Spannung
3: Ertrinken
4: Biologische Agenzien
5: Sturz aus der Höhe
6: Gefährliche Stoffe, Gase oder Gemische


Die europäischen Richtlinien übernehmen die Kategorisierung der persönlichen Schutzausrüstung.

Kategorisierung bei Verletzungsschwere:

Diese Kategorien geben den Grad der Verletzung, so auch die Meldepflicht dieser am Arbeitsplatz an.

S1, Nicht meldepflichtig, leichte Verletzungen.
S2, Meldepflichtig, leichte Verletzungen (längerer Ausfall der Arbeitskraft über 3 Tage.
S3, Meldepflichtig, mittelschwerer bis schwerer Unfall, schwere Verletzungen mit
bleibender Schädigung. Dies kann einen oder mehrerer Mitarbeiter betreffen.
S4, Tod einer Person.

Das STOP-Prinzip gibt die Reihenfolge bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen vor. Dies wird folgendermaßen angewendet:
S-Substitution. Vermeidung von Gefahrenquellen.
T-technische Maßnahmen. Trennung der Beschäftigten von Gefahrenquellen durch
technische Hilfsmittel. (zb. Automatische Türen oder Lichtschranken)
O-organisatorische Maßnahmen. Räumliche oder zeitliche Trennung der Arbeiter von
Gefahrenquellen. (Kurzeinsatz oder minimierter Zugang zu Räumlichkeiten).
P-persönliche Maßnahmen. Eigenschutz vor Fremdschutz.

Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung.
Sicherheitskennzeichnung:
Bereiche, in denen eine Schutzausrüstung benötigt wird, müssen gekennzeichnet sein. Die Informationen zur notwendigen Kennzeichnung und deren grafischen Darstellungen erhalten Sie aus den technischen Regeln für Arbeitsstätten unter ASR.A1.3 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung.

Richtiger Umgang mit der PSA.

Reinigen und Kontrollieren Sie die PSA regelmäßig und nach vorgaben des Herstellers. Die Führungskräfte eines Betriebes sind verantwortlich für die regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Schutzausrüstung.

Unternehmen sollten die wichtigen Aspekte des Arbeitnehmerschutzes nicht außer acht lassen und deshalb um so mehr auf deren persönlichen Schutz durch die richtige Ausrüstung achten. Schließlich lassen sich viele Gefährdungen durch den ordnungsgemäßen Einsatz und der richtigen Ausrüstung vermeiden. Wie es so schön heißt: Safty First!